1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (nachfolgend: Gesuchstellerin), vom 8. Oktober 2018 (Verfahren BM 18 37341) wurde A.________ (nachfolgend: Verurteilte) schuldig erklärt wegen Diebstahls, geringfügiger Vermögenswert z.N. der C.________ [Unternehmen] (Ziff. 1 des Strafbefehls), und verurteilt zu einer Busse von CHF 480.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 5 Tage festgesetzt wurde (Ziff. 2 des Strafbefehls), sowie zu den Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 200.00 (Ziff. 3 und 4 des Strafbefehls). Die Verurteilte erhob keine Einsprache gegen den Strafbefehl.