1. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 2'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 550.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf fünf Tage festgesetzt. 3. zur Bezahlung der Hälfte der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'400.00, ausmachend CHF 1'700.00. 4. zur Bezahlung der Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'000.00, ausmachend CHF 1'500.00. II.