23. Fazit Strafzumessung Die Beschuldigten werden zu einer Geldstrafe von je 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend je CHF 2'200.00, sowie zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von je CHF 550.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafen wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafen bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbussen betragen je fünf Tage.