Gemäss Auskunft über die abgerechnete Quellensteuer des Steuerjahrs 2019 verdiente der Beschuldigte 2 zwischen Mai 2019 und Dezember 2019 gesamthaft CHF 65'788.00 (Bruttoleistung), was einem monatlichen Durchschnittseinkommen von CHF 8'223.50 (Bruttoleistung) entspricht. Gemäss Angaben des Beschuldigten 2 vom 5. November 2020 verdiene er bei einem Beschäftigungsgrad von 100% monatlich CHF 4'000.00 (Bruttoleistung). Der Betrag von CHF 4'000.00 ergibt sich ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag vom 30. April 2019 mit der H.________AG, wobei es sich um die Bruttoleistung zuzüglich umsatzabhängiger Zulagen handelt (pag. 156).