294) zeigt auf, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten 1 im Jahr 2019 deutlich besser gestalteten als von ihm angegeben. Gemäss Auskunft über die abgerechnete Quellensteuer des Steuerjahrs 2019 verdiente der Beschuldigte 1 zwischen Mai 2019 und Dezember 2019 gesamthaft CHF 86'555.00 (Bruttoleistung), was einem monatlichen Durchschnittseinkommen von CHF 10'819.40 (Bruttoleistung) entspricht. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung behauptete der Beschuldigte 1 allerdings, monatlich zwischen CHF 4'000.00 und CHF 5'000.00 zu verdienen (pag. 144, Z. 30 f.), was offensichtlich nicht der Wahrheit entsprach.