Er ist ledig und hat keine Kinder. Mangels anderslautender Angaben ist davon auszugehen, dass er noch immer bei der H.________AG angestellt ist. Der Beschuldigte 2 zeigte sich zwar nicht einsichtig, dennoch verhielt er sich im Laufe des Strafverfahrens kooperativ. Im Ergebnis ist sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren neutral zu werten. Gleich verhält es sich mit seiner durchschnittlichen Strafempfindlichkeit. 18.3 Fazit Täterkomponenten Betreffend den Beschuldigten 1 wäre eine leichte Erhöhung der 25 Strafeinheiten angezeigt.