18. Täterkomponenten 18.1 Beschuldigter 1 Der Beschuldigte 1 ist vorbestraft, allerdings nicht einschlägig (pag. 305). Dennoch ist diese Vorstrafe leicht straferhöhend zu berücksichtigen. Bezüglich der persönlichen Verhältnisse geht aus den Akten nur sehr wenig hervor. Der Beschuldigte 1 ist ledig und hat Kinder, für welche allerdings keine Unterstützungspflichten bestehen (pag. 114). Soweit ersichtlich ist er noch immer bei der H.________AG angestellt. Der Beschuldigte 1 zeigte sich nicht einsichtig. Demgegenüber war er im Laufe des Strafverfahrens weitgehend kooperativ.