30 ten Umstände wiegt das Tatverschulden der Beschuldigten – in Relation zum Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – sehr leicht. 17.2 Subjektives Tatverschulden Für die Beschuldigten spricht, dass ihre Beweggründe und Ziele der Tat nicht ausschliesslich egoistischer Art waren und sie gemäss eigenen Aussagen auf Veranlassung ihres Chefs handelten. Weiter haben sie zumindest eventualvorsätzlich gehandelt. Die Intensität des verbrecherischen Willens ist als leicht zu qualifizieren. 17.3 Fazit Tatkomponenten