Nachdem sie vergeblich versucht hatte die Gemeinde zu veranlassen, eine Rohrreinigungsfirma aufzubieten, die Nachfrage bei der Versicherung ins Leere führte und schliesslich die Firma I.________AG mitteilte, sie könne erst am darauffolgenden Montag vorbeikommen, stellte die Google-Suche nach einem Notfallsanitär für die Geschädigte die letzte Möglichkeit dar, um ihr Überschwemmungsproblem am Freitagabend zu lösen. Wie die Vorinstanz korrekt feststellte, ist für die Begründung der Notlage unerheblich, wie die Wettersituation sich nachträglich präsentierte und einzig von Bedeutung, dass die