Der Geschädigten sei zu diesem Zeitpunkt deshalb klar gewesen, dass die Rohrentstopfung viel kosten würde. Zur Stellung des Beschuldigten 2 führt die Verteidigung aus, dass in der Regel zwei Monteure vor Ort gingen, nur einer davon die Verantwortung über den auszuführenden Auftrag trage und der andere Anweisungen des Verantwortlichen ausführe. Der Beschuldigte 1 sei der Verantwortliche gewesen und habe die Offerte mit der Geschädigten besprochen, gesagt was vor Ort getan werden müsse, die Rechnung ausgestellt und unterschrieben sowie die Zahlung einkassiert.