jektive Tatbestand des Wuchers erfüllt sei. Auch in rechtlicher Hinsicht stimmen die Argumente der Verteidigung des Beschuldigten 2 im Wesentlichen mit denjenigen des Beschuldigten 1 überein. Erstere hielt zudem ergänzend fest (pag. 350 ff.): In Bezug auf die Anscheinserweckung der Zusammenarbeit mit der Firma L.________AG führt die Verteidigung aus, dass auf dem von der Geschädigten unterzeichneten Formular klar und deutlich aufgeführt sei, dass die Firma