157 StGB). Wucher ist demnach die Ausbeutung der qualifizierten Unterlegenheit einer anderen Person zum Abschluss oder Vollzug eines für diese unverhältnismässig nachteiligen Geschäfts. Dies bedingt einerseits ein zweiseitiges Rechtsgeschäft sowie ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und anderseits, dass der Täter bewusst die Schwächesituation des Übervorteilten zur Erlangung übermässiger Vermögensvorteile ausnutzt. Die Bestimmung bezweckt besonders krasse Fälle wirtschaftlicher Ausbeutung zu unterbinden. Geschütztes Rechtsgut ist damit das Vermögen.