Als die Beschuldigten bei der Geschädigten eintrafen, legten sie ihr zunächst ein mit «Rechnung» betiteltes Formular zur Unterzeichnung vor und teilten ihr mit, dass es teuer werden könnte. Den Beschuldigten war bewusst, dass die Waschküche der Geschädigten bereits überschwemmt worden war. Die Geschädigte fragte nicht näher nach dem Preis, da sie der Ansicht war, die Rohrreinigung ohnehin machen lassen zu müssen und sie froh war, dass jemand zu Hilfe gekommen ist. Deshalb wurde in der Folge auch der von den Beschuldigten verlangte Betrag von CHF 3'053.30 per Kreditkarte vor Ort bezahlt. III. Rechtliche Würdigung