22 13.4 Beweisergebnis Die Kammer erachtet folgenden Sachverhalt als erwiesen: Die Geschädigte versuchte mehrfach ihr Überschwemmungsproblem in der Waschküche zu lösen bzw. jemanden zur Rohrreinigung aufzubieten. Nachdem die Nachfrage bei der Gemeinde, bei der Versicherung und der Firma I.________AG ins Leere führte, war die Geschädigte derart verzweifelt, dass sie im Internet nach der Firma L.________AG recherchierte. Die einfache Google-Suche nach der Firma L.________AG ergab an erster Stelle den Namen K._____