Sie hätten die Rechnung zusammen angeschaut. Er sei daneben gestanden, als der Beschuldigte 1 die Rechnung gemacht habe. Er habe die Rechnung angeschaut und würde diese ganz normal finden (pag. 52, Z. 73 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er schliesslich zu Protokoll, er habe die Rechnung nicht selbst geschrieben. Er sei nicht im Haus gewesen, sondern draussen und habe die Maschinen eingesammelt (pag. 146, Z. 17 f.). Auf Frage, ob er noch nie selbst eine Rechnung geschrieben hätte, gab er zu Protokoll, doch klar, dann habe er ebenfalls 50% auf allem berechnet (pag. 146, Z. 20 f.). Bereits aus den Aussagen der Geschädigten erhellt, dass sie keinen der beiden