Korrigiert man nun noch den Stundenansatz der L.________AG (CHF 166.50) auf denjenigen der Firma H.________AG (CHF 217.50), wie von der Verteidigung vorgebracht, ergäbe dies einen Betrag von CHF 1'593.95 (inkl. MWST). Somit stehen sich der Betrag von CHF 1'593.95 (L.________AG) sowie CHF 3’053.30 (H.________AG) gegenüber. Die Rechnung der H.________AG erweist sich somit als 91.56% teurer als die bereinigte Vergleichsofferte der L.________AG bzw. Letztere um 47.8% günstiger als die Rechnung der H.________AG.