Die Kammer stimmt der Verteidigung des Beschuldigten 1 in diesem Punkt zu. Richtigerweise müssten eine Stunde Fahrzeit mit zwei Monteuren verrechnet werden. Bei der Firma L.________AG entstünden mithin für die Anfahrtszeit von 60 Minuten für zwei Monteure Kosten in der Höhe von CHF 333.00 (inkl. 50% Zuschlag). Zum Maschinen- und Materialeinsatz der Firma H.________AG lässt sich festhalten, dass dieser je angefangene Stunde verrechnet wurde. Dabei wurde eine Stunde für den Fräsmaschineneinsatz zu CHF 50.00 (exkl. 50% Zuschlag) bzw. CHF 75.00 (inkl. 50% Zuschlag) sowie eine Stunde für die Verwendung des Hochdruckreinigers in der Höhe von CHF 350.00 (exkl.