50% Zuschlag) bzw. CHF 60.00 (inkl. 50% Zuschlag). Zusätzlich wurde eine Betriebskostenpauschale von CHF 40.00 (exkl. 50% Zuschlag) bzw. CHF 60.00 (inkl. 50% Zuschlag) erhoben. Die Firma L.________AG veranschlagte lediglich eine Anfahrtszeit von einer halben Stunde mit einem Monteur im Gesamtbetrag von CHF 82.25. Die Verteidigung des Beschuldigten 1 brachte diesbezüglich vor, dass die Anfahrtszeit nicht stimmen könne, da gemäss Googlemaps bereits ein Weg von Münsingen (Sitz der L.________AG) nach E.________(Ortschaft) 30 Minuten dauere und die Fahrzeit deshalb eine Stunde betragen müsse (pag. 149). Die Kammer stimmt der Verteidigung des Beschuldigten 1 in diesem Punkt zu.