kaum Sinn. Im Ergebnis ist auf die konstanten, detaillierten und glaubhaften Aussagen der Geschädigten abzustellen. Die Kammer geht beweiswürdigend davon aus, dass der Geschädigten einzig mitgeteilt wurde, dass es teuer werden könnte, ohne dass sie genauer über die anfallenden Material- oder Zusatzkosten in Kenntnis gesetzt wurde. 13.3.4 Wie setzt sich der Rechnungsbetrag zusammen bzw. wie sehen diesbezüglich die eingeholten Offerten der Firmen L.________AG und I.________AG aus? Den Ausführungen bzw. Berechnungen der Verteidigung des Beschuldigten 1 hinsichtlich der ausgestellten Rechnung sowie der eingeholten Offerten