147, Z. 10 ff.). Komisch mutet in diesem Zusammenhang – vor allem mit Blick auf die seit dem Vorfall verstrichene Zeit – an, dass der Beschuldigte 2 sich genau daran erinnern will, gehört zu haben, wie der Beschuldigte 1 der Geschädigten mitteilte, es werde ab CHF 600.00 aufwärts kosten. Gemäss den Angaben des Beschuldigten 2 würde zunächst geschaut werden, was gemacht werden müsse und wie teuer es werde.