(CHF 290.00 Arbeitszeit + CHF 40.00 Wegpauschale + CHF 20.00 Fahrzeugkostenpauschale + CHF 40.00 Betriebskostenpauschale + CHF 195.00 Zuschlag [50% auf CHF 390.00] + CHF 45.05 MWST). Der Beschuldigte 2 äusserte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Oktober 2019 (pag. 50 ff.), sie würden zunächst schauen, was gemacht werden müsse und wie teuer es ungefähr werde. Anschliessend würde der Kunde den Vertrag unterzeichnen (pag. 51, Z. 57 ff.). Die Kundin sei auf die allenfalls zum Einsatz gelangenden Mittel aufmerksam gemacht worden und sei damit einverstanden gewesen. Sie habe die ungefähren Preise gekannt (pag. 52, Z. 93 f.).