Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte 1 aus, er sage den Kunden immer, was es ungefähr kosten werde. Einen genauen Preis könne er nicht machen, er könne nur schätzen, was es in einer Stunde ungefähr kosten würde. Dauere es länger, könne er nicht sagen, wie viel es koste (pag. 141, Z. 42 ff.). Er habe gesagt, es werde ab CHF 600.00 aufwärts kosten (pag. 143, Z. 30) und es werde teuer (pag. 143, Z. 37 f.). Als der Hochdruckreiniger zum Einsatz gekommen sei, habe er dem Ehemann der Geschädigten gesagt, dass es auf jeden Fall über CHF 1'000.00 kosten werde (pag. 143, Z. 32 f.).