17 über die Höhe der zu erwartenden Kosten aufgeklärt worden zu sein (pag. 39, Z. 122 ff.; pag. 40, Z. 133 ff. und 157 f.; pag. 139, Z. 5 ff.). Schliesslich deutet auch ihre Aussage, wonach sie abgewunken hätte, wenn ihr jemand gesagt hätte, dass es auf CHF 3'000.00 komme, darauf hin, dass sie eben gerade nicht über die Höhe der zu erwartenden Kosten aufgeklärt worden ist, weshalb sie sich bei der Rechnungsstellung offensichtlich auch über den hohen Betrag echauffierte. Der Beschuldigte 1 äusserte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Oktober 2019 (pag.