Ob dabei tatsächlich gesagt wurde, dass es ab CHF 600.00 aufwärts kosten würde, lässt sich nicht abschliessend feststellen. Aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, könnte – mit Blick auf die Tatsache, dass sich der effektive Rechnungsbetrag auf mehr als CHF 3'000.00 belief – nicht von einer tatsächlichen Aufklärung durch die Beschuldigten ausgegangen werden.