_ vor sich gehabt hätte und die Beschuldigten in einem blauen Bus gekommen seien (pag 38, Z. 59 f.). Der Bus sei nicht angeschrieben gewesen und sie habe sich das Autokennzeichen notiert (pag. 38, Z. 60 f.). Die Geschädigte verneinte die Frage, ob sie bereits vorgängig mit einer Rohrreinigungsfirma zu tun gehabt habe (pag. 39, Z. 99 f.). Die Geschädigte suchte gemäss ihren konstanten, detaillierten und glaubhaften Aussagen im Internet gezielt nach der Firma L.________AG.