Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. Dezember 2019 (pag. 36 ff.) bestätigte die Geschädigte ihre Aussagen, wonach sie angerufen und gefragt habe, ob sie richtig sei bei der Firma L.________AG (pag. 37, Z. 54 f.). Als die Beschuldigten ihr ein Blatt zur Unterschrift hingehalten hätten, habe sie nicht genau geschaut, was auf dem Briefkopf gestanden habe (pag. 38, Z. 57 ff.). Es sei ihr komisch vorgekommen, zumal sie L.________ in R.________ vor sich gehabt hätte und die Beschuldigten in einem blauen Bus gekommen seien (pag 38, Z. 59 f.).