Zu diesem Zweck habe sie im Suchfeld «L.________» eingegeben, woraufhin sie das oberste Suchergebnis angeklickt habe. Dabei habe sie übersehen, dass es sich nicht um die Firma L.________AG gehandelt habe, sondern um eine andere Firma, welche unter dem Namen K.________ aufgeführt gewesen sei. In der Folge habe sie die angegebene Telefonnummer N.________ gewählt, woraufhin ihr die Frau am Telefon gesagt hätte, dass sie mit der Firma L.________AG zusammenarbeiten würden. Die Geschädigte habe deshalb angenommen, es handle sich um eine Partnerfirma der L.________AG. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. Dezember 2019 (pag.