14 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Geschädigte aufgrund der mehrfachen Überschwemmungen, den erfolglosen Versuchen die Gemeinde dazu zu bewegen jemanden zur Rohrreinigung aufzubieten, dem anhaltenden Regen und der zeitlichen Verhältnisse (abends kurz vor dem Wochenende) derart verzweifelt war, dass sie im Internet nach einer Rohrreinigungsfirma suchte und in der Folge an die H.________AG bzw. die Beschuldigten gelangte.