Des Weiteren gaben auch die Beschuldigten zu Protokoll, gewusst zu haben, dass die Waschküche der Geschädigten bereits mehrfach überschwemmt worden war und dass es sich nicht um eine normale Verstopfung gehandelt habe. Zudem gab der Beschuldigte 1 – wenn auch bezugnehmend auf seine Arbeitsstelle im Allgemeinen – an, den Leuten in Not zu helfen. Schliesslich stimmen die Aussagen der Geschädigten mit den objektiven Beweismitteln überein, wonach es am 7. und 8. März 2019 – wie das von der Verteidigung eingereichte Wetterarchiv (pag. 159) aufzeigt – tatsächlich zu hohen Niederschlagsmengen gekommen ist.