Aufgrund der Aussagen der Geschädigten erachtet es die Kammer als nachvollziehbar und glaubhaft, dass sie – wie von ihr mehrfach angegeben – am besagten Abend verzweifelt und auf externe Hilfe angewiesen war, zumal die Wasserlachen offensichtlich im Zusammenhang mit dem andauernden Niederschlag standen und auch am Wochenende erneut Regen prognostiziert war. Des Weiteren gaben auch die Beschuldigten zu Protokoll, gewusst zu haben, dass die Waschküche der Geschädigten bereits mehrfach überschwemmt worden war und dass es sich nicht um eine normale Verstopfung gehandelt habe.