Die Geschädigte hatte bis zum Zeitpunkt, als sie im Internet nach der Firma L.________AG recherchierte, somit vier Mal eine Wasserlache in der Waschküche vorgefunden, zwei Mal bei der Gemeindeverwaltung angerufen, einmal mit einer unzuständigen Stelle telefoniert und schliesslich wurde sie von der Firma I.________AG auf den darauffolgenden Montag vertröstet. Währenddessen hatte sie die mit Wasser, Abwasser, WC-Papier etc. verschmutzte Waschküche mehrfach versucht selbst zu reinigen, wobei diese angesichts des anhaltenden Regens immer wieder aufs Neue überschwemmt wurde.