13.3 Konkrete Beweiswürdigung betreffend die einzelnen Beweisfragen 13.3.1 In welcher Situation befand sich die Geschädigte, als sie sich entschied, einen Sanitär aufzubieten und als die beiden Beschuldigten bei ihr eintrafen um die Arbeiten vorzunehmen? Die Vorinstanz hat die Aussagen der Parteien in Bezug auf die Situation der Geschädigten zutreffend zusammengefasst. Es wird an dieser Stelle vorab darauf verweisen (pag. 201 f., S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Geschädigte gab anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. Dezember 2019 (pag.