12 Toilette heruntergespült hätte. Das ganze Rohr sei komplett voll gewesen mit Feuchttüchern (pag. 147, Z. 33 ff.). Auf der Rechnung (pag. 9) findet sich allerdings der Vermerk, dass keine Anzeichen eines Selbstverschuldens vorgelegen hätten. Die widersprüchlichen und abgesprochenen Aussagen des Beschuldigten 2 zeugen von wenig Glaubhaftigkeit. 13.3 Konkrete Beweiswürdigung betreffend die einzelnen Beweisfragen 13.3.1