Aussagen des Beschuldigten 2: Die Aussagen des Beschuldigten 2 wirken abgesprochen und auf die Aussagen des Beschuldigten 1 abgestimmt. So antwortete auch der Beschuldigte 2 auf Frage, ob er erklären könne, weshalb der Einsatz der Spirale derart teuer sei, dass man den Chef fragen müsse. Die Preise seien vorgegeben und damit habe er nichts zu tun (pag. 145, Z. 37 ff.). Auch auf Frage, weshalb der Hochdruckreiniger derart teuer sei, entgegnete er wie der Beschuldigte 1, dass er es nicht sagen könne. Es sei vom Chef vorgegeben und auch vorgedruckt (pag. 146 Z. 4 ff.).