Auch auf Frage, ob er den Preis nicht hinterfragt habe, gab er zu Protokoll, dies sei nicht seine Aufgabe (pag. 142, Z. 26 ff.) oder auf Frage, weshalb die Kosten für den Hochdruckreiniger mit CHF 350.00 derart hoch seien, dass dies die Preisangabe seines Chefs sei (pag. 142, Z. 31 f.). Auf Frage, weshalb man auf Maschinen- und Materialeinsatz einen Spätzuschlag mache, entgegnete er, er könne es nicht sagen, er habe die Rechnung nicht erstellt (pag. 143, Z. f.). Dieses karge und zurückhaltende Aussageverhalten spricht nicht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Aussagen des Beschuldigten 2: