Gemäss Nachtrag vom 31. Oktober 2019 (pag. 34 f.) erschienen die Beschuldigten – in Begleitung ihres damals noch gemeinsamen Anwalts – zur ersten Befragung. Die Beschuldigten wurden gleichentags zwischen 09:35–10:10 Uhr (Beschuldigter 1; pag. 44 ff.) und zwischen 10:37–11:20 Uhr (Beschuldigter 2; pag. 50 ff.) polizeilich befragt. Sie erschienen mithin gemeinsam und in Begleitung des gleichen Anwalts zu den Einvernahmen. Es liegen damit weder tatnahe Aussagen noch spontane Angaben der Beschuldigten vor.