10 lung verstrichenen Zeit gab die Geschädigte auch zu, wenn sie etwas nicht mehr wusste, wie beispielsweise, wann die Beschuldigten mit der Arbeit begonnen haben (pag. 138, Z. 20). Ferner versuchte sie die Beschuldigten nicht übermässig zu belasten und gab zu, darauf hingewiesen worden zu sein, dass es teuer werden könnte (pag. 138, Z. 44 f.). Des Weiteren gab die Geschädigte zwar zu Protokoll, der eine sei nicht ein «Bringer» gewesen (pag.