Die Geschädigte wurde in der Folge am 17. Dezember 2019 von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau erstmals parteiöffentlich zur Sache befragt (pag. 36 ff.) und machte schliesslich am 27. Mai 2020 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erneut Aussagen zum Vorfall (pag. 137 ff.). Die Aussagen der Geschädigten wirken in sich stimmig und nachvollziehbar. Die Geschädigte gab den Handlungsablauf konstant und detailliert wieder.