13.2 Allgemeine Würdigung der Aussagen/Aussagenanalyse 13.2.1 Aussagen der Geschädigten Bezüglich des Zustandekommens der Aussagen ist zunächst festzuhalten, dass die Geschädigte am 12. März 2019, mithin lediglich vier Tage nachdem die Beschuldigten die Rohrreinigung durchgeführt hatten, anlässlich ihrer Anzeigeerstattung erstmals Angaben zum Vorfall machte (pag. 6 ff.). Die Geschädigte wurde in der Folge am 17. Dezember 2019 von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau erstmals parteiöffentlich zur Sache befragt (pag.