Der Beschuldigte 2 habe lediglich die ihm erteilten Aufträge ausgeführt. Der Beschuldigte 2 habe keinen Einfluss auf die Offerte und die Rechnung gehabt, weswegen er als Täter ausser Betracht falle. Die Verteidigung des Beschuldigten 2 bringt im Wesentlichen die gleichen Argumente vor wie die Verteidigung des Beschuldigten 1. Lediglich die zusätzlichen Argumente berücksichtigend bringt diese vor was folgt (pag. 344 ff.): Der Beschuldigte 2 sei weder in die Aufklärung über die Kostenhöhe noch in die Rechnungsstellung involviert gewesen.