8 In der Regel würden zwei Monteure vor Ort gehen und nur einer trage die Verantwortung über den auszuführenden Auftrag, wobei der andere die Anweisungen des Verantwortlichen ausführe. Vorliegend sei der Beschuldigte 1 der Verantwortliche gewesen. Er habe die Offerte mit der Geschädigten besprochen, gesagt was getan werden müsse, die Rechnung ausgestellt sowie unterschrieben und die Zahlung einkassiert. Der Beschuldigte 2 habe lediglich die ihm erteilten Aufträge ausgeführt.