Dies sei gerichtlich nicht überprüft worden. Auf dem Formular, welches der Geschädigten vorgelegt worden sei und welches diese unterzeichnet habe, sei klar und deutlich aufgeführt gewesen, dass die Firma H.________AG vor Ort gewesen sei. Zudem sei auch das Fahrzeug der Beschuldigten nicht mit L.________ angeschrieben gewesen. Aus diesem Grund dürfe nicht davon ausgegangen werden, dass die Geschädigte angenommen hätte, dass Mitarbeiter der Firma L.________AG bei ihr vor Ort gearbeitet hätten.