Zudem gäbe es in der näheren Umgebung der Geschädigten über 15 Rohrreinigungsfirmen, welche hätten angefragt werden können, um das Rohr zeitnah entstopfen zu lassen. Die Geschädigte hätte die Möglichkeit gehabt, auch am Freitagabend eine andere Firma mit dem Auftrag zu betrauen. Somit habe sie sich zusammengefasst nicht in einer Zwangslage befunden.