7 nen Notdienst hätte einschalten müssen, um die verstopfte Leitung zu reinigen. Ausserdem habe die Geschädigte geäussert, wenn ihr jemand gesagt hätte, dass es auf ca. CHF 3'000.00 komme, sie abgewunken hätte. Dies bedeute, dass die Geschädigte bei Auftragserteilung die Kosten nicht gekannt habe und damit nicht habe wissen können oder gewusst habe, dass sie in ein für sie selbst möglicherweise ungünstiges Geschäft einwillige.