Der Beschuldigte, Angestellter der Firma H.________AG, begab sich aufgrund des vorangehenden Anrufs der Geschädigten, anlässlich welchem ihr telefonisch versichert wurde, dass die angerufene Firma mit der Firma L.________ zusammenarbeite, zusammen mit dem mitbeschuldigten Arbeitskollegen an den Wohnort der Geschädigten und liess sich, noch bevor er irgendwelche Abklärungen bezüglich Arbeitsaufwand und damit verbundene Kosten getroffen hatte, von der Geschädigten ein vorgedrucktes Formular Auftragsbestätigung/Rechnung unterzeichnen.