Unerfahrenheit 7.3.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung des Beschuldigten 2 brachte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor, es sei lediglich die Notlage angeklagt und die Ausführungen betreffend die Unerfahrenheit seien nicht genügend, weshalb dadurch das Anklageprinzip verletzt sei (pag. 152). Oberinstanzlich wurde die entsprechende Rüge zwar nicht erneut vorgebracht, dennoch drängt sich im Hinblick auf die nachfolgenden – insbesondere rechtlichen – Ausführungen ein Hinweis auf. 7.3.2 Erwägungen der Kammer Die Vorinstanz hat diesbezüglich Folgendes festgehalten (pag.