5 Bundesgerichts 6B_1204/2016 vom 24. Mai 2017 E. 3.3.3 mit Hinweisen u.a. auf BGE 141 IV 132 E. 3.4.1 und BGE 140 IV 188 E. 1.3 f.). 7.2 Betreffend Teilnahmeform 7.2.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung des Beschuldigten 2 bringt in der Berufungsbegründung (pag. 344 ff.) vor, dass Mittäterschaft in der Anklage nicht behauptet werde und auch der Anklageschrift nicht zu entnehmen sei