2 2020 (Beschuldigter 1; eingegangen am 20. Oktober 2020; pag. 282) sowie vom 27. Oktober 2020 (Beschuldigter 2; eingegangen am 28. Oktober 2020; pag. 284) gaben die Beschuldigten ihr Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2020 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an und forderte die Beschuldigten zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung auf.