1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 27. Mai 2020 (pag. 173 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) des Wuchers, begangen am 8. März 2019 in E.________(Ortschaft), schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend CHF 2'200.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Ferner wurde er zu einer Verbindungsbusse von CHF 550.00 verurteilt sowie zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'700.00.