4. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Privatklägerin/Berufungsführerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern/Berufungsführerin - Rechtsanwältin F.________ (auszugsweise) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Schaden Service Schweiz AG (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde; Art. 32 ATSG)